Beratung / Prüfung / Begutachtung in Feuerungstechnischen Fragen!
Warnmelder
Rauchmelder in Baden-Württemberg - sind seit 01.01.2015 Pflicht!
Schlafräume, Flure und Treppenhäuser müssen mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Gesetzlich geregelt wird dies in der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

CO-Warnmelder (Kohlenmonoxidmelder) - Er warnt Sie frühzeitig vor einer Kohlenmonoxidvergiftung. Das entsteht bei einer unvollständigen Verbrennung
Ihrer Feuerstätte. Idealerweise sollte ein CO Warnmelder in jedem Raum mit einer
Feuerstätte (Heizung, Kaminofen, Ölofen etc…) installiert sein.

blind
Schornsteinfegermeister und Rauchwarnmelder Betrieb
  blind
  Schornsteinreinigung, Abgaswegeüberprüfung an Öl/- und Gasheizungen sowie Überprüfung von Blockheizkraftwerken, Gashausschau, Rauchmelder, Holzfeuchtemessungen, Emissionsschutz und Energieeinsparung, Überprüfung & Wartung von Lüftungsanlagen